Urban Leapers
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Trainingsverträge zwischen Jonathan Schmakies, Am Rodelberg 11, 13469 Berlin (nachfolgend „Trainer“) und volljährigen Teilnehmenden bzw. bei minderjährigen Teilnehmenden deren Erziehungsberechtigten (nachfolgend „Kunde“).
(2) Der Trainer bietet Parkour-Training in folgenden Formaten an:
- Gruppentraining für Kinder (höchstens 6 Teilnehmende pro Gruppe)
- Gruppentraining für Erwachsene (höchstens 6 Teilnehmende pro Gruppe)
- Einzeltraining
§ 2 Leistungsbeschreibung
Gruppentraining Kinder: wöchentlich 2 Stunden, Beitrag 55 € pro Monat.
Gruppentraining Erwachsene: wöchentlich 2 Stunden, Beitrag 65 € pro Monat.
Für beide Gruppenangebote gilt: Regelmäßiger Trainingstag, Uhrzeit und Treffpunkt werden vor Vertragsschluss individuell vereinbart. Ein Gruppenwechsel ist nach Absprache und bei freiem Platz möglich; er ändert Beitrag und Vertragslaufzeit nicht.
Einzeltraining: 80 € pro Zeitstunde, als Einzeltermin oder als Trainingsreihe mit fünf oder zehn geplanten Einheiten. Dauer, Zeitpunkt und Ort jeder Einheit werden individuell vereinbart; die Abrechnung erfolgt nach Durchführung einzeln.
Probetraining: Vor Vertragsschluss können nach vorheriger Anmeldung und bei freien Plätzen bis zu zwei kostenlose und unverbindliche Probetrainings vereinbart werden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Kontakt erfolgt zunächst per E-Mail. Der Trainer übermittelt dem Kunden vor Vertragsschluss die wesentlichen Informationen zum gewünschten Trainingsangebot, insbesondere Leistungsbeschreibung, Preis, Starttermin und Kündigungsbedingungen.
(2) Die Anmeldung durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung des Anmeldeformulars mit den für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben. Sie stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Trainer die Anmeldung per E-Mail bestätigt. Die Bestätigung enthält das gebuchte Angebot, den Starttermin, den Preis und die Zahlungsinformationen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten Preise. Da der Trainer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Der Monatsbeitrag für Gruppentraining ist über das Kalenderjahr gleichmäßig kalkuliert. Er fällt daher auch in Monaten mit weniger oder keinen Trainingsterminen aufgrund der Ferien- und Feiertagsregelung nach § 6 an.
(3) Beginnt das kostenpflichtige Gruppentraining im Laufe eines Kalendermonats, beträgt der Beitrag 15€ pro Trainingstermin für diesen ersten unvollständigen Kalendermonat.
(4) Der erste Monatsbeitrag für Gruppentraining kann mittels eines gesondert erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogen oder nach Rechnungsstellung per Überweisung gezahlt werden. Ab dem zweiten Beitragsmonat werden die Beiträge mittels SEPA-Lastschriftmandats eingezogen. Die Vorabankündigungsfrist beträgt drei Kalendertage. Eine Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung zu bezahlen, soweit auf ihr keine spätere Fälligkeit genannt ist.
(5) Beim Einzeltraining sowie bei weiteren individuell vereinbarten Trainingsleistungen erfolgt eine Rechnungsstellung nach der jeweiligen Durchführung. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das mitgeteilte Konto fällig, soweit nicht anders vereinbart.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge über Gruppentraining werden zunächst für eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.
(2) Der Vertrag kann in Textform erstmals zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden, in dem die Mindestlaufzeit abläuft. Nach deren Ablauf kann der Vertrag jederzeit in Textform zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Ferien- und Feiertagsregelung
Das Gruppentraining findet wöchentlich statt, mit Ausnahme der Berliner Schulferien und der gesetzlichen Feiertage in Berlin.
§ 7 Ausfall von Trainingsterminen
(1) Individueller Ausfall beim Gruppentraining: Kann ein Teilnehmender an einem einzelnen Trainingstermin nicht teilnehmen (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), besteht kein Anspruch auf Nachholtermin, Gutschrift oder Erstattung.
(2) Ausfall beim Einzeltraining durch den Kunden: Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll die Absage mindestens 12 Stunden vor Trainingsbeginn in Textform erfolgen. Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin vereinbart. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Trainer eine Ausfallpauschale in Höhe von 60 % des für den Termin vereinbarten Entgelts verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Ausfall durch den Trainer beim Gruppentraining: Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen behält sich der Trainer vor, den Trainingsort an wettergeschützte Ausweichspots im städtischen Raum zu verlegen. Ein wetterbedingter Trainingsausfall erfolgt ausschließlich bei amtlichen Unwetterwarnungen. Der Monatsbeitrag ist eine Teilzahlung für ein auf das Kalenderjahr berechnetes Trainingskontingent. Der Trainer garantiert pro vollem Kalenderjahr die Durchführung von mindestens 34 Gruppentrainingsterminen (bei unterjährigem Vertragsbeginn anteilig). Fällt ein Termin durch höhere Gewalt (Krankheit des Trainers, amtliche Unwetterwarnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände) aus, informiert der Trainer die Kunden unverzüglich. Droht die Anzahl der durchgeführten Termine durch solche Ausfälle die garantierte Mindestanzahl von 34 Terminen pro Kalenderjahr zu unterschreiten, bietet der Trainer Ersatztermine während der Schulferien an. Erst wenn auch diese Ausweichtermine nicht stattfinden und die Mindestanzahl von 34 Terminen am Ende des Kalenderjahres oder bei Vertragsende unterschritten bleibt, erfolgt für die fehlenden Termine unterhalb dieser Grenze eine anteilige Erstattung.
(4) Muss der Trainer einen vereinbarten Einzeltrainingstermin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Da die Abrechnung erst nach tatsächlich durchgeführtem Training erfolgt, entstehen dem Kunden durch den Ausfall keine Kosten.
§ 8 Teilnahme Minderjähriger
(1) Bei minderjährigen Teilnehmenden schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag ab und sind zur Zahlung verpflichtet.
(2) Die Erziehungsberechtigten können bekannte gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können, freiwillig mitteilen.
§ 9 Fotos und Videoaufnahmen
(1) Fotos oder Videoaufnahmen von Teilnehmenden werden nur mit vorheriger, ausdrücklicher und gesondert erteilter Einwilligung angefertigt und/oder veröffentlicht.
(2) Diese Einwilligung ist von der Zustimmung zum Trainingsvertrag unabhängig, kann separat verweigert werden, ohne dass hierdurch Nachteile für die Teilnahme am Training entstehen, und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Haftung und Mitwirkungspflichten
(1) Parkour ist eine Sportart mit einem inhärenten Verletzungsrisiko. Teilnehmende bzw. deren Erziehungsberechtigte bestätigen, dies zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Teilnehmende sind verpflichtet, den Anweisungen des Trainers zu folgen sowie geeignete Sportkleidung und geeignete Schuhe zu tragen. Bekannte gesundheitliche Einschränkungen oder Besonderheiten, die für eine sichere Teilnahme relevant sind, können dem Trainer freiwillig mitgeteilt werden.
(3) Der Trainer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers beruhen.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Trainer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Absatz 3 bleibt unberührt.
(5) Der Trainer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung sowie zur Nutzung dieser Website entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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